Allgemeine Geschäfts- und Reisebedingungen

Für das Sport- und Kursprogramm von SPORT IN.

 

1. Teilnehmer:
Jeder, der gesund und den speziellen, in der Ausschreibung genannten Voraussetzungen gewachsen ist, kann teilnehmen. Der Leiter der Veranstaltung bzw. Gruppe ist berechtigt, zu Beginn und noch während der Unternehmung einen Teilnehmer, der erkennbar diese Voraussetzungen nicht erfüllt, ganz oder teilweise vom Programm auszuschließen. Bei einem gänzlichen Ausschluss erfolgt eine Erstattung der Teilnehmergebühr. Bei einem Ausschluss von einem untergeordneten Teil der Veranstaltung erfolgt keine anteilige Erstattung.

2. Mindestteilnehmerzahl:
Die Veranstaltung kann grundsätzlich nur dann durchgeführt werden, wenn die in der Ausschreibung angegebene Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Wird diese nicht erreicht, so sind wir berechtigt, bis zwei Wochen vor dem Veranstaltungstermin zurückzutreten. Sie erhalten dann den bezahlten Preis in voller Höhe zurück.

3. Anmeldung und Zahlungsbedingungen:
Mit der schriftlichen Bestätigung Ihrer Anmeldung durch uns ist die Buchung für Sie und für uns verbindlich. Auf die Ihnen gleichzeitig zugehende Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen eine Anzahlung in Höhe von € 50,00 fällig.
Die Restsumme des Reisepreises wird unaufgefordert drei Wochen vor Reiseantritt zur Zahlung auf das angegebene Konto fällig. Die Restzahlung kann von Ihnen jedoch nur verlangt werden, wenn Ihnen ein Sicherungsschein im Sinne des § 651 k BGB ausgehändigt wurde.
Die restlichen Reiseunterlagen werden nach Eingang Ihrer Zahlung übermittelt.
Im Falle verspäteter oder nicht geleisteter Zahlung behalten wir uns vor, sofort vom Vertrag zurückzutreten. Sie haben dann die üblichen Rücktrittsgebühren zu bezahlen.

4. Leistungen/Leistungsänderungen:
Der Umfang unserer Leistungen ist aus den Ausschreibungen ersichtlich. Bei Berg- und/oder Kletterunternehmungen ist den Anweisungen des Berg- oder Kletterführers am Berg bzw. Fels unbedingt Folge zu leisten.
Falls der Teilnehmer eine Veranstaltung vorzeitig beendet, gehen die dadurch entstandenen Mehrkosten zu seinen Lasten.
Die Ausschreibungen stellen den geplanten Verlauf dar, ohne den genauen Ablauf im Detail zu garantieren. Uns sind insbesondere Abweichungen bei einzelnen Leistungen, die nach Vertragsschluss eingetreten sind und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, gestattet. Weiter bleibt es der mit der Leitung der Veranstaltung betrauten Person vorbehalten, die geplanten Unternehmungen nach den Kenntnissen der Teilnehmer, nach den technischen und konditionellen Voraussetzungen oder wegen unvorhergesehener Umstände abzuändern.

5. Vertragskündigung bei außergewöhnlichen Umständen:
Wird die Durchführung der Veranstaltung infolge von außergewöhnlichen Umständen, die wir nicht zu vertreten haben (z. B. Streik, hoheitliche Anordnungen u.a.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Teilnehmer als auch wir den Vertrag kündigen. Gleiches gilt auch, wenn die Veranstaltung wegen äußerer Umstände (extreme Wetterverhältnisse, Lawinengefahr, Rückkehr wegen Verletzung eines Teilnehmers usw.) nicht durchgeführt werden kann bzw. abgebrochen werden muss.
Anstelle des Reisepreises haben wir in diesem Fall bei bereits begonnener Reise Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe des Anteils am Gesamtreisepreis, der demjenigen der bisher erbrachten und für die Beendigung zu erbringenden Leistungen an den vertraglich insgesamt vorgesehenen Reiseleistungen entspricht. Den darüber hinausgehenden Betrag des von Ihnen schon gezahlten Reisepreises erstatten wir Ihnen.

6. Vereinbarung für den Fall von schlechtem Wetter: Bei schlechten Wetterverhältnissen sollte in beiderseitigem Einvernehmen versucht werden, ein Ausweichziel in einem günstigeren Gebiet zu finden. Ist dies nicht möglich und muss auf die Durchführung der Veranstaltung ganz verzichtet werden, zahlen wir den bezahlten Betrag in voller Höhe zurück.

7. Leihausrüstung:
Etwaige Reparaturkosten für geliehenes Material, das vom Teilnehmer über die normale Abnutzung hinaus beschädigt wurde, gehen zu dessen Lasten. Verlorenes Material ist vom Teilnehmer zu ersetzen.

8. Rücktritt:
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Im eigenen Interesse empfehlen wir Ihnen den Rücktritt schriftlich zu erklären. Ihr Rücktritt wird an dem Tag wirksam, an dem er bei uns eingeht.
Wir können als Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen eine Entschädigung verlangen. Dieser Ersatzanspruch beträgt: 
- bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 30 % des Gesamtreisepreises, 
- ab 29. bis 15. Tag vor Reisebeginn 50 % des Gesamtreisepreises, 
- ab 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 60 % des Gesamtreisepreises, 
- ab 6. Tag vor Reisebeginn 90 % des Gesamtreisepreises 
Ihnen steht es offen, nachzuweisen, dass uns kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
Sie können sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den besonderen Reiseerfordernissen genügt. Sie und der Dritte haften als Gesamtschuldner auf den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten, letztere pauschaliert und ohne weiteren Nachweis auf € 30,00.
Ein Teilnehmer, der eine Veranstaltung vorzeitig verlässt, hat keinen Anspruch auf Erstattung des von ihm bezahlten Betrages.

9. Haftung:
Wir haften für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die auf eine fahrlässige, grob fahrlässig oder vorsätzliche Handhabung unsererseits oder seitens der mit der Leitung der Veranstaltung betrauten Personen zurückzuführen sind. Die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den 3fachen Reisepreis beschränkt, soweit der Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit wir für den Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Ansonsten nimmt der Teilnehmer an der Veranstaltung auf eigene Gefahr und Verantwortung teil.
Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt wurden und in den Reiseausschreibungen als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.
Für die Einhaltung von Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften ist der Teilnehmer auf eigene Kosten selbst verantwortlich. Alle Kosten und Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften entstehen, gehen zu Lasten des Teilnehmers.

10. Unwirksamkeit:
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

Veranstalter:
SPORT IN GmbH, Friedrichshofener Str. 18, 85049 Ingolstadt